Verhaltenscodex - GhostHunters Schweiz

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VERHALTENSKODEX
WIE MUSS ICH MICH VERHALTEN GEGENÜBER DES VEREINS

Alle Mitglieder des Vereins der GhostHunters Schweiz sind an die Regelungen dieses Kodexes gebunden. Er legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das Handeln der Mitglieder im Verein der GhostHunters Schweiz bestimmen. Ziel ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Umfeldes, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert. Eine streng Gesetzes- und Grundsatz treues Verhalten dient den langfristigen Vereinsinteressen.

Dieser Verhaltenskodex ist vom Vorstand der GhostHunters Schweiz beschlossen und genehmigt worden.

Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland

In sämtlichen Bereichen, die Entscheidungen und Handlungen erfordern, ist der Verein GhostHunters Schweiz bestrebt, die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten und einzuhalten.

Verpflichtung
Der Verein GhostHunters Schweiz sieht sich in der Pflicht, Beratungen, Untersuchungen kompetent und ehrlich zu betreiben. Die Ghosthunters Schweiz handeln immer zum besten unsere Klienten.

Interessenkonflikte
Der Verein GhostHunters Schweiz erwartet von ihren Mitgliedern Loyalität gegenüber dem Verein.
Sämtliche Mitglieder müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder ethnischen Interessen mit denen des Vereines GhostHunters Schweiz in Konflikt geraten. Solche Interessenskonflikte können in vielen Situationen entstehen: So darf kein Mitglied Vorteile – in welcher Form auch immer – annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass die Entscheidungen oder Ansichten des Vereins GhostHunters Schweiz beeinflusst werden könnten.

Beratungsbesuche müssen sich innerhalb der Grenzen üblicher Gastfreundschaft halten. Mitarbeiter sollen sich aufgrund ihrer Position im Verein GhostHunters Schweiz nicht persönlich durch Zugang zu vertraulichen Informationen unmittelbar und/oder mittelbar Vorteile verschaffen. Alle Mitglieder haben die Pflicht, die legitimen Interessen des Vereins GhostHunters Schweiz soweit wie möglich zu fördern.

Jeder tatsächlicher oder möglicher Interessenskonflikt muss gemeldet und mit dem Vorstand des Vereins GhostHunters Schweiz besprochen werden.

Glaubenssätze
Die Mitglieder des Vereins GhostHunters Schweiz, vertreten den Standpunkt, dass es keine „bösen“ Geistwesen gibt. Unsere Erfahrungen und Bildung zeigt uns, dass viele Menschen ein falsches Bild zu den Themen Spuk und Geister haben, welches nicht vom Verein unterstützt wird. Unser Ziel ist es aufzuklären und nicht Angst zu verbreiten, denn die geistige Welt ist nicht böse.

Korruptionsverbot
Der Verein Ghosthunters Schweiz ist gegen Korruption und Bestechung. Handlungsweisen, bei denen Aufzeichnungen mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert. Mitglieder des Vereins Ghosthunters Schweiz dürfen keinerlei Vergünstigungen anbieten oder von ihnen solche erhalten oder annehmen, die zu einer Beeinträchtigung einer objektiven und fairen Betrachtungsweise führen oder auch nur einen derartigen Anschein erwecken könnten.

Insiderregeln
Alle Mitglieder des Vereins GhostHunters Schweiz sind verpflichtet, die Insiderregeln einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Mitglieder, die Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über den Verein GhostHunters Schweiz, besitzen. Zu solchen Insiderinformationen zählen zum Beispiel Pläne der Vereinsleitung, die Einführung neuer Produkte oder technische Hilfsmittel, bedeutende Verträge oder Geschäftsverbindungen, finanzielle Informationen oder bedeutende Rechtsstreitigkeiten u.a.

Die Verwendung wesentlicher nicht öffentlicher Informationen kann einen Gesetzesverstoß darstellen.

Fairness
Sämtliche Mitglieder des Vereins GhostHunters Schweiz haben für ein sicheres und gesundes Umfeld Sorge zu tragen. Offener Meinungsaustausch, Kritik und Ideen werden gefördert. Der Verein GhostHunters Schweiz verurteilt rechtswidrige Diskriminierungen oder Belästigungen, gleich welcher Art.

Umgang mit internem Wissen
Sämtliche Mitglieder des Vereins GhostHunters Schweiz sind verpflichtet, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Vereines sicherzustellen. Informationen sind richtig und vollständig an die betroffenen Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Geheimhaltungspflichten, vorrangige Interessen bestehen. Relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden.

Unehrliche Berichterstattung innerhalb des Vereins oder an Vereins fremde Organisationen oder Personen ist strengstens verboten. Medienauftritte zum Verein GhostHunters Schweiz dürfen nur durch die Pressestelle des Vereins durchgeführt werden.

Umgang Eigentum
Alle Mitglieder des Vereins GhostHunters Schweiz sind für den ordnungsgemäßen und schonenden Umgang mit dem Eigentum des Vereines verantwortlich. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Eigentum des Vereins GhostHunters Schweiz gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Bei Beschädigung oder Diebstahl haftet das verantwortliche Mitglied mit seiner Haftpflichtversicherung. Dazu gehören auch die Mitgliederausweise, welche mit hoher Sorgfalt aufbewahrt werden sollen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft, muss dieser unaufgefordert retourniert werden, da dieser immer Eigentum des Vereins ist.

Geheimhaltung und Datenschutz
Ein Großteil der Informationen des Vereins GhostHunters Schweiz ist vertraulich oder rechtlich geschützt, sodass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen des Vereins GhostHunters Schweiz genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum, Bild- und Tonmaterial. Dazu gehören Vereinsinterna, Patente, Marken und Urheberrechte aber auch Vereins- und Marketingpläne, Entwürfe, Vereinspapiere und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.

Alle persönlichen Informationen über Mitglieder, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden vom Verein GhostHunters Schweiz sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt, dies unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden.

Implementierung und Überwachung
Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der Vereinskultur der GhostHunters Schweiz. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jedes Mitglied verantwortlich.

Wenn ein Mitglied Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte hat oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien hat, sollte es dies unverzüglich dem Vorstand zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise erfolgen. Der Verein GhostHunters Schweiz gestattet keine Repressalien aufgrund von Beschwerden, die im Rahmen dieses Verhaltenskodex im guten Glauben vorgebracht werden.

Verantwortung
Alle Mitglieder des Vereins GhostHunters Schweiz sind an die Regeln dieses Verhaltenskodex gebunden. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex führen zu Konsequenzen. In schwerwiegenden Fällen kann dies zu einer Kündigung des Mitgliedsverhältnisses führen. Der Verein GhostHunters Schweiz behält sich Schadensersatzansprüche vor.

Aussagen müssen immer positiv gestaltet werden. Das heisst: Wenn der Hilfe Suchende der Meinung ist, er habe „dunkle Energie“ oder gar einen „Dämon“ in seinem Räumlichkeiten, muss darauf hingewiesen werden, dass der Verein GhostHunters Schweiz sich von den Begriffen „böse“ distanziert. In den Augen der Mitglieder gibt es keine bösen Geistwesen sondern nur niedere Energien.

Alle Mitglieder sind sich ihrer Verantwortung dem Hilfe Suchenden gegenüber voll bewusst. Einschüchterung des oder der Hilfe Suchenden durch Verbreiten von Angst ist strengstens untersagt und führt bei Missachtung zum Ausschluss.


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